Unser Einheitshonorar für Übersetzungen teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.

Bitte senden Sie uns ggf. das ausgefüllte Anfrageformular per Mail zu oder rufen Sie uns an.

Der Umfang jeder Übersetzung wird in der Regel nach Fertigstellung mit Hilfe eines speziellen Zählprogramms nach Zeilen (55 Anschläge) oder nach Worten ermittelt. Mit Hilfe dieses Zählprogramms wird die Gesamtzahl der Anschläge (Buchstaben/Ziffern/Interpunktion/Leerstellen) des fertigen Textes ermittelt und dann durch 55 dividiert. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass eine angefangene Zeile auch wirklich nur als angefangene Zeile berechnet wird!

Natürlich sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot zu den Kosten Ihres Übersetzungsprojekts zu unterbreiten.

Beglaubigungen sind stets kostenfrei! Die Ermächtigung für die niederländische Sprache erfolgte durch das Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 316 E – 1900.

 

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